Beiträge
1. Beitragshalbjahr
Am 31. März sind die Beiträge für das kommende Beitragshalbjahr, von April bis September wieder fällig.
Alle die kein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben, bitten wir den Beitrag und ggf. Lizenzgebühren bis zum 31.März für das kommende Beitragshalbjahr auf das Vereinskonto zu überweisen.
An dieser Stelle möchten wir noch einmal darauf hinweisen, dass uns die Einzugsermächtigung unsere ehrenamtliche Arbeit sehr erleichtert. Wir bitten daher auch nochmal darum, uns ggf. diese zu erteilen. Danke.
Für alle die ein SEPA-Lastschriftmandat erteilt haben wird der Beitrag und ggf. Lizenzgebühren am 01.April abgebucht.
Bei Änderungen der Bankverbindung, bitten wir euch uns ein neues Lastschriftmandat über das Online-Formular zuzusenden.
Beitragordnung
1. Mitgliedsbeiträge
1.1 Beitragsstufe 1: Der ermäßigte Beitrag in Höhe von 7,- € im Monat / 42,- € halbjährlich gilt für Kinder, Jugendliche und junge Erwachsene bis zum vollendeten 20. Lebensjahr sowie für Rentner, Pensionäre und Sozialhilfeempfänger mit einem entsprechenden Nachweis. Sozialhilfeempfänger müssen den Nachweis bis zum 28. Februar bzw. 31. August selbständig dem Vorstand vorlegen.
1.2 Beitragsstufe 2: Der normale Beitrag in Höhe von 9,- € im Monat / 54,- € halbjährlich gilt für alle erwachsenen Mitglieder ab dem vollendeten 20. Lebensjahr, außer für Rentner, Pensionäre und Sozialhilfeempfänger
1.3 Beitragsstufe 3: Der Förderbeitrag in Höhe von 4,- € im Monat / 24,- € halbjährlich gilt ausschließlich für Fördermitglieder, die auf den Anspruch auf Vereinsaktivitäten verzichten.
1.4 Beitragsstufe 4: Der Beitrag für befristete Mitglieder beträgt 20,- € pro Monat. Diese Beitragsstufe gilt ausschließlich für Mitglieder, deren Mitgliedschaft gemäß §13 der Vereinssatzung bis zum Ende des laufenden Schuljahres (Land Berlin) befristet ist.
1.5 Aufnahmegebühr einmalig: 50,00 €
1.6 Mahngebühr: Ein Monatsbeitrag nach 14 Tagen Beitragsrückstand mit der 2.Mahnung
1.7 Ausweis bei Verlust einmalig: 5,00 €
1.8 Erstattung von Startgeldern: Bei unentschuldigtem Fehlen bei vereinsinternen Wettkämpfen ist pauschal eine Gebühr von 2,50 € pro Start, zu entrichten. Bei externen Wettkämpfen ist das Startgeld in voller Höhe zu erstatten.
1.9 DSV-Lizenzgebühr: Jedes Mitglied mit einer gültigen DSV-Jahreslizenz hat die Kosten der DSV Lizenzgebühr selbst zu tragen.
2. Beitragszahlungen
2.1 Die Beitragszahlung erfolgt für die Beitragsstufen 1-3 in der Regel für jeweils 6 Monate, außer bei Zahlungen durch die „Bundesagentur für Arbeit“.
Die Beitragszahlung für die Beitragsstufe 4 erfolgt vom Eintrittsdatum bis zum Ende des Monats, in dem das Schuljahr (Land Berlin) endet.
2.2 Der Eingang auf dem Vereinskonto muss bis zum 31. März für den Zeitraum vom 1. April bis zum 30. September (1. Halbjahr) und bis zum 30. September für den Zeitraum vom 1. Oktober bis zum 31. März des folgenden Jahres (2. Halbjahr) erfolgt sein.
2.3 Bei Zahlungen durch die „Bundesagentur für Arbeit“ ist die monatliche Zahlung des Mitgliedsbeitrages gestattet, muss jedoch durch den Bescheid vom Mitglied, spätestens bis 28.02. bzw. 31.08., nachgewiesen werden.
2.4 Neumitglieder der Beitragsstufen 1-3 zahlen bei Eintritt bis zum 15. den Beitrag des laufenden Monats bis zum Ende des entsprechenden Halbjahres plus die Aufnahmegebühr.
Neumitglieder der Beitragsstufe 4 zahlen bei Eintritt bis zum 15. den Beitrag des laufenden Monats bis zum Ende des Monats, in dem das laufende Schuljahr (Land Berlin) endet plus die Aufnahmegebühr.
Mindestens 14 Tage vor der ersten Abbuchung wird das Mitglied über die bevorstehende Abbuchung informiert.
2.5 Die erste Mahnung mit Zahlungsaufforderung des fehlenden Betrages erfolgt in der 1.bis 2. April Woche bzw. in der 1. bis 2. Oktober Woche des Jahres. Bei nicht eingegangener Zahlung erfolgt nach 14 Tagen die 2. Mahnung plus der entsprechenden Mahngebühr. Wenn bis zum 30. April bzw. 31. Oktober das Beitragskonto nicht ausgeglichen ist, erfolgt der satzungsgemäße Ausschluss des Mitglieds.
2.6 Das Mitglied muss nachweisen, dass es zur Zahlung eines ermäßigten Beitrages berechtigt ist. Hierzu ist ein originaler Nachweis oder eine Kopie des Rentenausweises, Pensionär- Bescheinigung oder ein jährlicher Nachweis vom Jobcenter selbständig dem Vorstand vorzulegen (spätestens bis 28.02. bzw. 31.08.), ohne Vorlage wird das Mitglied in die Beitragsstufe 2 eingestuft.
2.7 Die Beitragszahlung sowie die Zahlung der DSV-Lizenzgebühr erfolgt über das SEPA Lastschriftmandat. Mitglieder, die vor der Einführung der Einzugsermächtigung bereits Mitglied waren, können den Beitrag durch Überweisung zahlen.
2.8 Wird eine Beitragszahlung, die über eine SEPA-Lastschrift getätigt wurde, unberechtigter Weise zurückgezogen, werden die dadurch entstandenen Kosten dem Mitglied in Rechnung gestellt.
2.9 Die Nachweispflicht der Beitragszahlung liegt beim Mitglied.
2.10 Die Termine der Beitragszahlungen werden auf unserer Vereinshomepage www.berlinerhaie.de, veröffentlicht.
2.11 Kontoverbindung:
Schwimm Sport Verein Berliner Haie e.V.
IBAN: DE58 8306 5408 0004 1698 08
BIC (SWIFT): GENODEF1SLR, Deutsche Skatbank
Wichtig ist der genaue Verwendungszweck! Ohne diesen können wir den Beitragseingang nicht zuordnen (z.B. Fred Muster, Beitrag 2/2025)!
Anmerkung: Die letzte Änderung der Beitragsordnung wurde am 11.02.2026 auf der Jahreshauptversammlung beschlossen.
Der Deutsche Schwimmverband (DSV) hat folgendes Regelwerk:
Registrierung
Alle Aktiven, die an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein teilnehmen, benötigen unabhängig ihres Alters eine Registrierung, die beim Deutschen Schwimm-Verband beantragt werden muss. Die Registrierung wird einmalig vorgenommen und gilt lebenslang.
Sie wird in unserem Verein auf Veranlassung des zuständigen Trainers oder der für den Sport verantwortlichen Person beim DSV beantragt. Die Kosten trägt der Verein.
Jahreslizenz
Zusätzlich wird für alle, die an Wettkampfveranstaltungen mit mehr als einem Verein teilnehmen, eine jährlich zu entrichtende Jahreslizenzgebühr erhoben.
Sie wird in unserem Verein auf Veranlassung des zuständigen Trainers durch den Sportwart beim DSV beantragt.
Der DSV hat ab 2026 die Jahreslizenz auf 18,50 Euro bzw. 32,- Euro erhöht. In den vergangenen Jahren konnten wir die Lizenzkosten durch den Verein tragen. Durch diese Erhöhung können wir das nicht beibehalten. Daher muss jeder Lizenzinhaber (ab 2026) die Lizenzkosten selbst zu zahlen.
Bis 11 Jahre: 18,50 Euro
Ab 12 Jahren: 32,00 Euro
Sofern uns ein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt und bei uns kein schriftlicher Widerspruch eingeht, wird dieser Betrag jeweils nach der Lizensierung mit dem Mitgliedsbeitrag abgebucht.
Wenn kein SEPA-Lastschriftmandat vorliegt, bitten wir um Überweisung des Betrages mit der nächsten Beitragsüberweisung.
Die Kosten für die Erstregistrierung wird weiterhin vom Verein getragen.
An dieser Stelle möchten wir nochmal darauf hinweisen, dass uns die Einzugsermächtigung unsere ehrenamtliche Arbeit sehr erleichtert. Wir bitten daher auch nochmal darum, uns ggf. diese zu erteilen. Danke.
Die Einhaltung dieser Regelungen wird nach jeder Teilnahme an einem Wettkampf mit mehr als einem Verein vom DSV anhand der Wettkampfprotokolle überprüft. Zuwiderhandlung führt zu einer Sperre des Aktiven und zu einer empfindlichen Geldstrafe.
